Entlastungshilfe nach § 45b SGB XI: Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab!
Offiziell anerkannter Anbieter durch das Bayerische Staatsministerium können wir unsere Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Für Sie bedeutet das: Kein komplizierter Papierkram, sondern einfach verlässliche Hilfe.
Alltagshilfe & Begleitung:
Unterstützung bei Besorgungen,
gemeinsamen Spaziergängen oder Terminen.
Entlastung für
Angehörige:
Wir schenken Ihnen Zeit zum
Durchatmen, während wir uns liebevoll um Ihre Lieben kümmern.
Haushaltsnahe Unterstützung:
Kleine Handgriffe und Hilfe im Haushalt, die das Leben zu Hause leichter und
angenehmer machen.
